§ 3 PKW-VIG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 31.03.2001
§ 3 Ausstellung bzw. Vorstellung von neuen Personenkraftwagen
(1) Lieferanten und Händler dürfen ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes nur nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes neue Personenkraftwagen AN einem Verkaufsort zum Kauf oder zum Leasing anbieten oder in der Öffentlichkeit vorstellen.
(2) Die Verwendung von anderen, den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht entsprechenden Zeichen, Symbolen oder Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO-Emissionen in den Hinweisen, Leitfäden, Aushängen oder Werbeschriften sowie – materialien, ist nicht zulässig, außer wenn diese bei potenziellen Abnehmern neuer Personenkraftwagen zu keinen Verwechslungen führen können.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte