§ 1 PKW-VIG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2017
§ 1 Ziel des Gesetzes
(1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist es sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen und Wartungsinformationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen, die in Österreich zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können.
(2) Es sollen den Fahrzeugnutzerinnen und Fahrzeugnutzern sachdienliche, in sich widerspruchsfreie und verständliche Informationen darüber, welche Kraftfahrzeuge mit welchen einzelnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffen betankt bzw. AN Ladepunkten aufgeladen werden können, bereitgestellt werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte