§ 84 PG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 84 Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH
Der Bundesrechenzentrum Gmbh'>Gmbh wird als Dienstleisterin die Abwicklung der nach diesem Abschnitt gebührenden Leistungen übertragen.

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