§ 76A PBVG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1996
§ 76a Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
Die Bestimmungen des 3. und 4. Teiles des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, gelten auch für alle in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft stehenden Bediensteten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte