§ 8 PAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 8 Veröffentlichungsgebühren
(1) Für jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
(2) Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Abs. 1 um 20 Euro.

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