§ 17 PAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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6. Abschnitt Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
§ 17 Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 300 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen.

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