ANL. 1 OTPG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 14.12.2012
Anl. 1
Anlage A
Im Rahmen der Organ- und Spendercharakterisierung sind folgende Daten zu erheben:
1. Spendertyp,
2. Blutgruppe,
3. Geschlecht,
4. Todesursache,
5. Todeszeitpunkt,
6. Geburtsdatum oder geschätztes Alter,
7. Gewicht oder geschätztes Gewicht,
8. Größe oder geschätzte Größe,
9. gegenwärtig bestehender oder zurückliegender intravenöser Drogenkonsum,
10. gegenwärtig bestehende oder zurückliegende maligne Neoplasien,
11. andere gegenwärtig bestehende übertragbare Krankheiten,
12. HIV-, Hepatitis-C- und Hepatitis-B-Infektion(sstatus) sowie
13. grundlegende Informationen zur Bewertung der Funktion des gespendeten Organs.

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