§ 7 ORF

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 7 Höhe des ORFBeitrags
Die Höhe des ORFBeitrags wird nach dem in § 31 des ORFGesetzes (ORFG), BGBl. Nr. 379/1984, festgelegten Verfahren festgesetzt.

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