§ 29 NPG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 22.03.2020
§ 29 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. April 2020
§§ 14 und 16 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 19/2020, treten mit 1. April 2020 in Kraft.

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