§ 16 NORMG 2016

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.04.2016
§ 16 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.

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