§ 141 NO

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.05.1977
§ 141
Die Organe der Österreichischen Notariatskammer sind
1. der Delegiertentag;
2. der Präsident;
3. der Ständige Ausschuß;
4. die Rechnungsprüfer.

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