Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2025
§ 113
Das Geschäftsregister hat Rubriken für
- 1. die fortlaufende Geschäftszahl,
- 2. das Datum der notariellen Amtshandlung,
- 3. Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Parteien,
- 4. den Gegenstand des Vertrags oder Geschäfts,
- 5. die Angabe des Wertes, wenn dieser in der Urkunde bestimmt ist,
- 6. die Form der Errichtung,
- 7. die Art der Feststellung der Identität der Parteien sowie die bei der Feststellung der Identität erhobenen Ausweis- und Urkundendaten,
- 8. Angaben zu den in § 140d Abs. 1 beschriebenen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung und
- 9. allfällige Anmerkungen
