ART. 17 § 11

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 29.12.2007
Art. 17 § 11
§ 57 Abs. 1 und 2 RAO (Art. I) und § 186 NO (Art. II) sind auf Verhaltensweisen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 gesetzt werden.

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