ART. 13 § 6

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2005
Art. 13 § 6
§ 19 Abs. 1 lit. a NO (Art. I) ist auf Resignationsanzeigen anzuwenden, die der Notar nach dem 31. Dezember 2005 abgibt.

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