ART. 11 § 6

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2009
Art. 11 § 6
§ 62a NO (Art. 2) ist auf Notariatsakte und notarielle Protokolle anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 errichtet werden.

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