ART. 2 § 8

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

ARTIKEL II Grundkapital und Aktionär
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2011
Art. 2 § 8
Das Grundkapital der Oesterreichischen Nationalbank beträgt zwölf Millionen Euro und ist in 150 000 Stück Stückaktien geteilt.

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