§ 31 NAG

Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 05.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2006
§ 31 Rahmenbedingungen
Das Verhalten eines in Österreich befindlichen Fremden hat sich am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich sowie AN den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft zu orientieren.

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