§ 61 MTF-SHD-G

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

5. Hauptstück.
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.07.1969
§ 61 Schluß- und Übergangsbestimmungen.
Mit Geltungsbeginn dieses Bundesgesetzes tritt das Krankenpflegegesetz, BGBl. Nr. 93/1949, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 168, außer Kraft.

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