§ 44 MTF-SHD-G

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

IV. TEIL. Sanitätshilfsdienste. 2. HAUPTSTÜCK
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2013
§ 44 Sonstige Sanitätshilfsdienste.
In das Gebiet der Sanitätshilfsdienste fallen ferner:
d) einfache Hilfsdienste in medizinischen Laboratorien;
g) einfache Hilfsdienste bei der Anwendung der Hydro- und Balneotherapie;
i) einfache Hilfsdienste bei der Behandlung von Menschen durch den Gebrauch von Handfertigkeiten und handwerklichen Tätigkeiten zu Zwecken der Heilung und Rehabilitation;

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