§ 33 MOG 2021

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 11.06.2022
§ 33 Verweisung in anderen Rechtsvorschriften
Soweit in anderen Bundesgesetzen auf das Marktordnungsgesetz 1985 verwiesen wird, gelten diese Bezugnahmen als Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen des MOG 2021.

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