§ 1 MOG 2021

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. Abschnitt Allgemeines
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 1 Kompetenzgrundlage
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen sind Bundessache und können Unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

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