§ 8 MINROG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

III. Hauptstück Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung I. Abschnitt
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 8 Schurfberechtigung
Zum Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit ist eine Schurfberechtigung erforderlich.

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