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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2023
§ 73 Inhalt des Mindeststeuerberichts
Der Mindeststeuerbericht ist mithilfe einer Standardvorlage einzureichen und hat die folgenden Angaben zur Unternehmensgruppe zu enthalten:
- 1. Identifizierung der Geschäftseinheiten, einschließlich ihrer Steueridentifikationsnummern, das Steuerhoheitsgebiet, in dem sie gelegen sind, und ihre Qualifikation im Sinne der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes,
- 2. Informationen über die Gesamtstruktur der Unternehmensgruppe, einschließlich der Kontrollbeteiligungen an Geschäftseinheiten, die von anderen Geschäftseinheiten gehalten werden,
- 3. die Angaben, die erforderlich sind für
- a) die Berechnung des Effektivsteuersatzes für jedes Steuerhoheitsgebiet und des Ergänzungssteuerbetrags für jede Geschäftseinheit,
- b) die Berechnung des Ergänzungssteuerbetrags eines Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe,
- c) die Zurechnung des Ergänzungssteuerbetrags im Rahmen der PES und der SES zu jedem Steuerhoheitsgebiet und
- 4. eine Aufzeichnung der in Anspruch genommenen Wahlrechte (§ 74).
