§ 12 MINBESTG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2023
§ 12 SES-Pflicht
Die gemäß § 76 abgabepflichtige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe unterliegt der SES in Höhe des Österreich für das betroffene Geschäftsjahr gemäß § 13 zuzurechnenden Betrags (SESBetrag).

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