ART. 2 MELDEG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Artikel II
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 20.05.1995
Art. 2
Artikel I Z 6 tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft; Meldezettel in der bis dahin geltenden Form können bis 1. Jänner 1998 verwendet werden.

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