§ 64 MEG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Fünfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2010
§ 64 1. Gesetzliche Maße
Bisher zur Eichung zugelassene Waagen mit dem Zeichen „ct“ sowie mit anderen Zeichen als „ct“ für die Einheit Karat dürfen weiterhin geeicht werden.

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