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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 14.04.2021
§ 2
(1) Basiseinheiten und deren Zeichen sind:
- 1. für die Länge der Meter (m). Der Meter ist definiert, indem für die Lichtgeschwindigkeit in Vakuum der Zahlenwert 299 792 458 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit m/s, wobei die Sekunde mittels Δ definiert ist.
- 2. für die Masse das Kilogramm (kg). Das Kilogramm ist definiert, indem für die Planck-Konstante der Zahlenwert 6,626 070 15 x 10 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit J·s, die gleich kg·m·s ist, wobei der Meter und die Sekunde mittels und Δ definiert sind.
- 3. für die Zeit die Sekunde (s). Die Sekunde ist definiert, indem für die Cäsiumfrequenz Δ, der Frequenz des ungestörten Hyperfeinübergangs des Grundzustands des Cäsiumatoms 133, der Zahlenwert 9 192 631 770 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit Hz, die gleich s ist.
- 4. für die elektrische Stromstärke das Ampere (A). Das Ampere ist definiert, indem für die Elementarladung der Zahlenwert 1,602 176 634 x 10 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit C, die gleich A·s ist, wobei die Sekunde mittels Δ definiert ist.
- 5. für die thermodynamische Temperatur das Kelvin (K). Das Kelvin ist definiert, indem für die Boltzmann-Konstante der Zahlenwert 1,380 649 x 10 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit J·K, die gleich kg·m·s·K ist, wobei das Kilogramm, der Meter und die Sekunde mittels , und Δ definiert sind.
- 6. für die Stoffmenge das Mol (mol). Ein Mol enthält genau 6,022 140 76 x 10 Einzelteilchen. Diese Zahl entspricht dem für die Avogadro-Konstante geltenden festen Zahlenwert, ausgedrückt in der Einheit mol, und wird als Avogadro-Zahl bezeichnet. Die Stoffmenge () eines Systems ist ein Maß für eine Zahl spezifizierter Einzelteilchen. Bei einem Einzelteilchen kann es sich um ein Atom, ein Molekül, ein Ion, ein Elektron, ein anderes Teilchen oder eine Gruppe solcher Teilchen mit genau angegebener Zusammensetzung handeln.
- 7. für die Lichtstärke in einer bestimmten Richtung die Candela (cd). Sie ist definiert, indem für das photometrische Strahlungsäquivalent der monochromatischen Strahlung der Frequenz 540 x 10 Hz der Zahlenwert 683 festgelegt wird, ausgedrückt in der Einheit lm·W, die gleich cd·sr·W oder cd·sr·kg·m·s ist, wobei das Kilogramm, der Meter und die Sekunde mittels , und Δ definiert sind.
(2) Für folgende aus den Basiseinheiten kohärent abgeleitete Einheiten bestehen besondere Namen und Zeichen:
- 1. für den ebenen Winkel der Radiant (rad):
- 2. für den Raumwinkel der Steradiant (sr):
- 3. für die Frequenz das Hertz (Hz):
- 4. für die Kraft das Newton (N):
- 5. für den Druck und die mechanische Spannung das Pascal (Pa):
- 6. für die Energie, die Arbeit und die Wärmemenge das Joule (J):
- 7. für die Leistung und den Energiestrom das Watt (W):
- 8. für die elektrische Ladung das Coulomb (C):
- 9. für die elektrische Spannung das Volt (V):
- 10. für die elektrische Kapazität das Farad (F):
- 11. für den elektrischen Widerstand das Ohm (Ω):
- 12. für den elektrischen Leitwert das Siemens (S):
- 13. für den magnetischen Fluss das Weber (Wb):
- 14. für die magnetische Flussdichte das Tesla (T):
- 15. für die Induktivität das Henry (H):
- 16. für die Celsius-Temperatur der Grad Celsius (°C):
- 17. für den Lichtstrom das Lumen (lm):
- 18. für die Beleuchtungsstärke das Lux (lx):
- 19. für die Aktivität eines Radionuklids das Becquerel (Bq):
- 20. für die Energiedosis und die Kerma das Gray (Gy):
- 21. für die Äquivalentdosis das Sievert (Sv):
- 22. für die katalytische Aktivität das Katal (kat):
(3)Folgende Einheiten und Zeichen dürfen neben den sich aus den Abs. 1 und 2 ergebenden Einheiten verwendet werden:
- 1. für den Rauminhalt (das Volumen) das Liter (l oder L):
- 2. für den Druck das Bar (bar):
- 3. für die Arbeit und Energie die Wattstunde (Wh):
- 4. für die elektrische Scheinleistung das Voltampere (VA):
- 5. für die Masse:
- 6. für die längenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen das Tex (tex):
- 7. für den Flächeninhalt (nur für Grund und Boden) das Ar (a):
- 8. für den Wirkungsquerschnitt das Barn (b):
- 9. für den ebenen Winkel der Neugrad oder das Gon (gon):
(5) Folgende Einheiten und Zeichen dürfen neben den sich aus den Abs. 1 und 2 ergebenden Einheiten, nicht jedoch mit den Vorsätzen gemäß § 3 verwendet werden:
- 2. für den ebenen Winkel
- 3. für die Brechkraft von optischen Systemen die Dioptrie (dpt), die gleich ist der Brechkraft eines optischen Systems mit der Brennweite von 1 Meter in einem Medium mit der Brechzahl 1:1 dpt = 1 m;
- 4. für die Zeit
- 5. für die Masse (nur für Edelsteine) das Karat:
- 6. für den Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien das Bel (B), das gleich ist dem Zehnerlogarithmus des Verhältnisses zweier Leistungen oder zweier Energien, die sich wie 10 : 1 verhalten, und das Dezibel (dB):
- 7. für den Blutdruck und Druck anderer Körperflüssigkeiten die Millimeter Quecksilbersäule (mmHg):
