§ 19 MEG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Abschnitt B
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 25.04.1992
§ 19 Überwachungspflicht
Schankgefäße und Fertigpackungen sind nicht eichpflichtig. Sie unterliegen jedoch den Bestimmungen der §§ 20 bis 29; die Einhaltung dieser Bestimmungen ist durch die Eichbehörde zu überwachen.

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