§ 1 MEDKF-TG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 1 Zielbestimmung
Dieses Bundesgesetz dient der Förderung der Transparenz und der Verbesserung des Zugangs zu Informationen bei Medienkooperationen und bei der Erteilung von Aufträgen über entgeltliche Werbeleistungen sowie über die Vergabe von Förderungen AN Medieninhaber durch die öffentliche Hand und die nachfolgend aufgezählten Rechtsträger.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte