§ 28 MEDIENG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Fünfter Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1982
§ 28 Medienrechtliche Verantwortlichkeit
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Medieninhaltsdelikte bestimmt sich, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den allgemeinen Strafgesetzen.

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