§ 1 MAGG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 15.11.2012
§ 1
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ermächtigt, die Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt AN der PEG MedAustron Gesellschaft mbH, Firmenbuchnummer 259447 s, mit Wirkung vom 1. Jänner 2012 zu übernehmen.

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