§ 15 LMSVG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Primärproduktion
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.04.2011
§ 15 Verordnungsermächtigung
Der Bundesminister für Gesundheit kann nach Anhören der Codexkommission im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung der Bestimmungen von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nähere Vorschriften mit Verordnung erlassen.

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