Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
Anl. 1
Anlage zu § 8
1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne landesgesetzlicher Bestimmungen (§ 61e GehG),
2. Sofern landesgesetzlich ein Qualitätsmanagement im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. I Nr. 138/2017,, an den Schulen vorgesehen ist, die Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte