§ 139 LFG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

9. Teil Behörden und besondere Verfahrensvorschriften
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.10.2013
§ 139 Austro Control GmbH
(1) Die Austro Control Gmbh'>Gmbh hat ihren Sitz in Wien. Sie ist dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie weisungsgebunden. Ihr örtlicher Wirkungsbereich umfaßt das ganze Bundesgebiet.
(2) Die Austro Control Gmbh'>Gmbh ist im Rahmen der Amtshilfe berechtigt, die zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Auskünfte einzuholen und hat auf Verlangen den Organen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie der auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde Auskünfte zu erteilen.

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