§ 1 LFBAG 2024
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
Kategorie:
1. Abschnitt Allgemeine BestimmungenStand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 19.04.2024
§ 1 Verfassungsbestimmung
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz zur beruflichen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildung einschließlich der Ausbildung zum Meister in den einschlägigen Ausbildungsgebieten enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz (BVG) etwas anderes bestimmt. Die Zuständigkeit der Länder, die mit der Vollziehung dieser Angelegenheiten befassten Landesbehörden einzurichten, bleibt jedoch unberührt.
