§ 1 KWK

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Teil 1 Grundsätze
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 08.01.2021
§ 1 Verfassungsbestimmung
Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte