§ 31 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

ZWEITER TEIL Leistungen ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1967
§ 31 Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.

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