§ 30 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

ABSCHNITT V Befreiung von Abgaben
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1967
§ 30
Für die Befreiung von Abgaben gelten die Bestimmungen der §§ 109 und 110 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes entsprechend.

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