§ 179 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.08.1998
§ 179 Schlußbestimmung zu Art. XVIb des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995
§ 1 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 297/1995 tritt mit 1. Mai 1995 in Kraft.

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