§ 175 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.08.1998
§ 175 Schlußbestimmungen zu Art. II des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 335 (22. Novelle)
(1) § 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2) Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.

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