§ 162 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1967
§ 162 Umbenennung des bisherigen Trägers der Krankenversicherung der Bundesangestellten
Die bisherige Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten besteht als Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weiter.

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