§ 130 KUVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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VIERTER TEIL Aufbau der Verwaltung ABSCHNITT I Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 130 Verwaltungskörper
Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden kurz: „Versicherungsanstalt“) obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind
1. der Verwaltungsrat,
2. die Hauptversammlung und
3. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.

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