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VIERTER TEIL Aufbau der Verwaltung ABSCHNITT I Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und BergbauStand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 130 Verwaltungskörper
Die Verwaltung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden kurz: „Versicherungsanstalt“) obliegt den Verwaltungskörpern. Die Verwaltungskörper sind
- 1. der Verwaltungsrat,
- 2. die Hauptversammlung und
- 3. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.
