§ 25 KSTG 1988

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

6. TEIL
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 30.07.1988
§ 25 VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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