§ 38 KSCHG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.10.1979
§ 38 Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Oktober 1979 in Kraft.

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