ART. 5 KSCHG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Artikel V Umsetzung
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 09.05.2001
Art. 5
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, ABl. Nr. L 171 vom 7. Juli 1999, S 12, umgesetzt.

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