§ 12 KONTREGG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

5. Teil Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 15.08.2015
§ 12 Verweis auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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