§ 30 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 30 Berichterstattung
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres stellt der Europäischen Kommission alle relevanten Informationen über die Anwendung dieses Teils zur Verfügung.

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