§ 25 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 25 Rückkehrausweis
Für nicht vertretene Unionsbürger kann der konsularische Schutz bei Bedarf auch die Ausstellung eines Rückkehrausweises (§ 96 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005) umfassen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte