§ 13 KONSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 13 Akteneinsicht (zu § 17 AVG)
Abschriften von Akten oder Aktenteilen der Vertretungsbehörden können nur persönlich ausgefolgt werden.

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