§ 43 KOG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.10.2010
§ 43 Sprachliche Gleichbehandlung
Sämtliche in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogene Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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